| Motorenlärm kein Grund zur Preisminderung |
| Geschrieben von Administrator | |
| Mittwoch, 19. März 2008 | |
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Wer eine Kreuzfahrt macht, der muss mit dem getöse der großen Schiffsmotoren leben. Dies hat am Montag ein Gericht in München festgelegt. Kläger war ein Ehepaar aus München, welches sich auf seiner Mittelmeerkreufahrt durch die lauten Motorengeräusche gestört fühlte und 40% des Reisepreises zurückerstattet haben wollte.
Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass laute Motorengeräusche auf großen Schiffen üblich seien und das Lärmempfinden einzelner Passagiere dabei ncht berücksichtigt werden könne.
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